Freitag, 20. September 2013

Verhältnismäßigkeit der Mittel

Die Überschrift trifft auf 2 Themen dieser Woche zu.
Zum einen die Bergung der Costa Concordia vor Italiens Küste, die 600 Millionen Euro verschlungen haben soll, bei der 500 Ingenieure mitgearbeitet haben sollen.
Natürlich war die Stelle, wo das Wrack lag nicht optimal, aber was macht man alles für ein bisschen Altmetall und die Hoffnung, den letzten 2 Vermissten des Unglücks (das 21 Monate zurück liegt) die Möglichkeit auf ein irdenes Grab zu geben.

Mein anderer Aufreger ist wesentlich banaler und näher an der Heimat orientiert.
Schauplatz: Eine Diskothek in Erfurt.

Über die gesundheitlichen Folgen von rauchen und passiv rauchen brauchen wir uns nicht unterhalten. Ebenso wenig über die Hetze, die auf Raucher (was mit die besten Steuerzahler der BRD sind) gemacht wird. Momentan scheint mal wieder eine Zeit zu sein, wo jeder versucht dem Raucher an sich den Gar aus zu machen. In Zügen, Flugzeugen, etc. darf man ja schon lange nicht mehr rauchen. Finde ich an sich auch gar nicht so schlimm. Die Kampagne mit dem Rauchverbot in öffentlichen Räumen (Restaurants, Kneipen, Bierzelte, Diskotheken, usw.) ist teilweise verständlich und gut, aber der deutsche Amtsschimmel hat in seiner Regulierungswut ein wenig das Ziel aus den Augen verloren. Meiner Meinung zumindest.
Na gut. Es besteht ein Rauchverbot, und das sollte man dann auch respektieren. Den Respekt von den Rauchern, die das Verbot beachten wünsche ich mir aber auch von der anderen Seite. Also die militanten Nichtraucher, die auch vor Gewalt nicht zurückschrecken, so wie in dem jüngsten Fall.

Das Amtsgericht Erfurt urteilte diese Woche, dass es den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, wenn man jemandem Zigarettenrauch "aggressiv" ins Gesicht bläst.
Mit der Aussage kann ich sogar als Raucher überein gehen. Macht man nicht, gehört sich nicht, aber der Fall geht weiter.

Ein 30-jähriger hat sich in einer Diskothek mit bestehendem Rauchverbot mehrere Zigaretten (nacheinander) angezündet und andere Gäste somit belästigt. Einer 21-jährigen Studentin gefiel dies nicht und sie hätte ihn mehrfach auf das Rauchverbot hingewiesen.
Soweit, so gut. Schön, dass jemand die Zivilcourage zeigt. Warum der Betreiber der Diskothek allerdings nicht auf sein Hausrecht bestand und den "Störenfried" des Hauses verwiesen hat ist die große Frage. Das wäre zumindest die LOGISCHE Schlussfolgerung für mich gewesen. Der hört mehrfach nicht auf mich, also würde ich zum Chef/Security/sonstige Stelle IM HAUS aufsuchen und bitten die Person zu entfernen, aber nein, es ging anders weiter.

Der Raucher blies der Studentin Rauch aggressiv ins Gesicht. Ich weiß immer noch nicht, was ich mir unter "aggressiven Rauchen" vorstellen muss. Nun hatte Madame die Schnauze voll, sie ergriff ein Glas und warf es ihm an den Kopf!
In meinen Augen erfüllt sie damit den Tatbestand der Körperverletzung, womit es Unentschieden stehen würde UND -da das Glas ihr vermutlich nicht gehört hat- einer Sachbeschädigung.
Ich weiß, klingt jetzt vielleicht ein wenig merkwürdig, aber wenn ich klage, weil mir jemand Rauch ins Gesicht geblasen hat, muss ich Korinthen kacken.

Merkwürdig nur, dass ihr das Gericht Recht gegeben hat und ihre Handlung als Notwehr hat durchgehen lassen.


Ich frage mich immer noch, wo die Verhältnismäßigkeit liegt bei einer (wahrscheinlichen) Körperverletzung durch Passivrauchen gegenüber einem Wurf mit einem Glas (akute Verletzungsgefahr durch Aufschlag, Scherben, etc.) besteht.
Hier kann ich leider weder den Raucher verstehen, noch die Studentin, oder das Gericht. Meiner Meinung nach wirft es mehr Fragen auf, als das beantwortet werden...

Und wie hat ein guter Bekannter von mir das ganze auf Facebook kommentiert:
"Ist Geld her, oder ich blas dir Rauch ins Gesicht." DIE neue Option für Kriminelle?

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