Der Kommentator von 90elf hatte Recht. Am 11. Oktober wurde ein Urteil gesprochen, was den Fußball verändern kann, aber von kaum jemandem wahr genommen wurde. Zumindest habe ich nichts in den einschlägig bekannten Internetforen gefunden.
Die 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm verkündete das Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Zweitligisten SC Paderborn und deren ehemaligen Cheftrainer Pavel Dotchev. Der Verein hatte Dotchev im Mai 2009 freigestellt. Im Fußball ja nicht unbedingt eine Seltenheit. Sein befristeter Vertrag hatte eine Laufzeit bis Ende der Folgesaison - also 30. Juni 2010. Der gestellte Dienstwagen musste zurück gegeben werden und das Grundgehalt wurde weiterbezahlt. Dotchev klagte auf Auszahlung der Prämie für den Aufstieg in die 2. Fußball-Bundesliga, sowie auf die Auszahlung der Punktprämien, bis zum Vertragsende. Nur zum verdeutlichen: Es geht hier um 51 Punkte aus Meisterschaftsspielen (Quelle: 90elf).
In erster Distanz urteilte das Arbeitsgericht Paderborn am 25. Februar 2010 auf eine Zahlung von 40.000 Euro vom Verein an den Ex-Trainer, da der Wegfall von Punktprämien und sonstigen zusätzlichen Vergütungsbestandteilen während der Freistellung unwirksam sei. Bei einem Streitwert von grob 140.000 Euro ist es verständlich, dass beide Seiten Berufung einlegten.
In zweiter Instanz hat nun das Landesarbeitsgericht Hamm geurteilt, dass die Punktprämie, die Aufstiegsprämie zu zahlen seien und zwar unter Berufung auf §§ 305 ff. BGB, sowie §615 Satz 1 BGB. Weiterhin wurde eine weitere Berufung nicht gestattet und der SC Paderborn könnte das Verfahren nur durch mögliche Formfehler vor dem Bundesarbeitsgericht weiterverhandeln lassen könnte. Da dies relativ unwahrscheinlich (aber nicht ausgeschlossen) ist, muss der Verein nun 132.000 Euro an seinen Ex-Trainer Pavel Dotchev zahlen.
In der Begründung wird angeführt, dass "der vertraglich vorgesehene Wegfall der Punktprämie im Falle einer Freistellung des Trainers nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam ist, weil er einen einseitigen Änderungsvorbehalt durch den Verein zulasten des Klägers bezüglich der Höhe der im Falle der Freistellung aus Annahmeverzug zu zahlenden Vergütung beinhaltet. Dieser ist für einen Trainer nicht zumutbar."
Die ganze Geschichte betrifft mich nun persönlich erst mal überhaupt nicht, aber ich halte es doch für eine sehr interessante Grundlage für eine Diskussion. Im oben beschrieben Fall wurde (vermutlich) zum ersten Mal auf die Auszahlung der Punktprämie bestanden und geklagt. Ich weiß zwar nicht, wie es die anderen 35 Profivereine es halten, aber jeder Verein hat schon mal einen Trainer entlassen. Das ganze mitunter auch schon spektakulär - z.B. Mainz 5 Tage vor Beginn der Saison, o.ä. Haben wir in naher Zukunft mit einer Klagewelle der Ex-Trainer zu rechnen, oder wurde das bisher schon immer so gehandhabt? Meines Erachtens ist es verständlich, dass das Grundgehalt weiterbezahlt wird, aber Punkt- und Aufstiegsprämien scheinen mir teilweise etwas übertrieben. Gerade die Punktprämie einer gesamten Folgesaison, wo der betreffende Trainer keinerlei Einfluss auf Entscheidungen, Taktik oder Aufstellung berücksichtigt wurde, weil er nicht mehr in der Verantwortung war. Aber da ein Wegfall dieser im Vertrag festgeschriebenen Prämien nicht zumutbar ist, muss wohl bezahlt werden. Vielleicht war es auch nur raffiniert formuliert...? Wer weiß das schon.
Weiter hinten in der Urteilsbegründung heißt es: "Die Meinung des Beklagten, es handele sich um einen >>gerechten Ausgleich<<, wenn ein freigestellter Trainer nicht das gleiche Entgelt bekomme wie ein aktiver Trainer, ist mit der Gesetzeslage nicht zu vereinbaren. Eine solche >>Gerechtigkeit<< ist § 615 Satz 1 BGB fremd und nicht zu entnehmen. Nach § 615 Satz 1 BGB ist es von Gesetzes wegen gerade gerecht und ausgewogen, die vereinbarte Vergütung trotz Freistellung unabhängig davon zu zahlen, ob ein anderer Arbeitnehmer für die Funktion nunmehr beschäftigt wird und zu bezahlen ist." Wenn ich also wieder einen befristeten Vertrag unterschreiben sollte und vorzeitig ausscheiden will/soll/muss, frag ich meinen Chef nicht nach einem Aufhebungsvertrag, sondern einem Freistellungsvertrag und bekomme weiterhin mein Gehalt inklusive Zulagen?
Verdammt! Irgendwas hab ich bisher falsch gemacht!.
Das gesamte Urteil gibt es zum nachlesen unter AZ: LArbG Hamm 14 Sa 543/11
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen